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    Kaufobjekt
    Haus

    Großzügiges Bauernhaus

    im Mischgebiet mit viel Grund & Boden für vielseitigste Verwendungszwecke

    Was Sie wissen sollten

    Verkauft wird ein Bauernhaus aus den 1970er Jahren mit direkt angrenzendem Stall aus den 1950er Jahren und kleinem Austragshäusl sowie insgesamt ca. 1 ha Grund (großteils Mischgebiet, teils Grünland).

    Im Erdgeschoß des Wohnhauses befindet sich ein gemütlicher Wohnraum mit Durchgang zu einer heimeligen Wohnküche mit Kachelofen sowie ein großes, vielseitig nutzbares Zimmer (Gästezimmer, Büro…) sowie ein Bad und WC.

    Im Obergeschoß finden Sie vier großzügige Schlafräume sowie ein weiteres Bad und WC vor.

    Das gesamte Wohnhaus ist unterkellert, hier gibt es neben dem Heizraum (Ölheizung) noch zwei weitere große Kellerräume.

    Vom Erdgeschoß gelangt man über einen Zwischenraum in den angrenzenden „Tenn“ sowie das Stallgebäude mit Heuboden.

    Weiters gibt es auch eine Doppelgarage.

    Der Grund erstreckt sich über insgesamt zirka 1 ha, wovon ca. 2/3 bereits in den 80er Jahren als Mischgebiet umgewidmet wurden und ca. 1/3 noch als Grünland gewidmet sind.

    Eine eigene Quelle bzw. ein Brunnen sind für die Trinkwasserversorgung vorhanden, der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz müsste noch vorgenommen werden.

    Die Landwirtschaft wurde schon vor vielen Jahren stillgelegt, allerdings könnte man die Räumlichkeiten für Kleintierhaltung relativ unkompliziert wieder in Betrieb nehmen.


    Für den Erwerb ist eine Landwirtschaftliche Ausbildung (Facharbeiter) Voraussetzung, wobei laut Grundverkehr hier der Wochenendkurs vom Wifi anerkannt wird. 

    Objektnummer
    Kau-Fuc-Fr-01
    Wohnort
    4890 Weißenkirchen im Attergau
    Wohnfläche
    150
    Stellplätze
    1
    Möblierung
    Küche, Bad
    Zimmer
    7
    Kaufpreis
    560.000,00 €
    Image slide
    1/12

    Flächen

    Wohnfläche
    150

    Kosten

    Kaufpreis
    560.000,00 €
    Grundbuchseintragung
    0 % vom Kaufpreis
    Die Grundbuchs-Gebührenbefreiung besteht bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00. Die Bemessungsgrundlage von mehreren Pfandrechten sind zusammenzurechnen. In dem Ausmaß, in dem die Bemessungsgrundlage über EUR 500.000,00 liegt, sind Eintragungsgebühren zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 2 Mio. besteht keine Gebührenbefreiung. Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren entweder das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt.

    Lage

    Gebiet
    Mischgebiet
    Aussicht
    Wald • Fernblick • Grünblick • Bergblick

    Kontakt aufnehmen

    Ihre Kontaktperson

    Melanie Schmitt

    konz. Immobilienmaklerin